Versorgungen aus Keramik
für ein strahlendes Lächeln
Wird in der Zahnmedizin von einer Krone gesprochen, kann damit sowohl der im Mund sichtbare Anteil des Zahns gemeint sein, als auch die künstlich hergestellte “Zahnkappe”, die einem vorbehandelten Zahn aufgesetzt wird. Mithilfe von Letzteren lassen sich selbst stark geschädigte Zähne im Rahmen bestimmter Grenzen wiederherstellen.
Bei kleineren Defekten werden Teilkronen, Onlays oder Inlays hergestellt, die je nach Größe des Defektes, substanzschonender sind und dadurch als weniger invasiv angesehen werden können.
Bei der Versorgung mit einer Keramikkrone wird der Zahn zunächst unter Lokal-, oder Leitungsanästhesie betäubt und anschließend vom Zahnarzt beschliffen. Es folgt dann in der Regel eine digitale Abformung, also ohne lästige Abdruckmassen. Die Erstellung der Krone erfolgt dann entweder durch ein zahntechnisches Labor, wobei der Zahn bis zur Fertigstellung provisorisch versorgt wird, oder es wird ein computergestützter Zahnersatz hergestellt und in der gleichen Sitzung eingegliedert. Auch Zahnimplantate können auf diese Weise versorgt werden.
Bei sehr stark beschädigten Zähnen besteht die Möglichkeit den Halt der Krone durch einen in der Zahnwurzel verankerten Stift zu erhöhen (“Stiftkrone”). Dafür muss der Zahn jedoch wurzelbehandelt sein oder werden.
Eine Brücke kommt zum Einsatz, wenn eine Lücke geschlossen werden soll. Dazu ist es notwendig jeweils mindestens einen Zahn vor und hinter der Lücke mit einer Krone zu versorgen. Der fehlende Zahn (oder die fehlenden Zähne) können dann an die benachbarten Zahnkronen angehängt werden. Auch Brücken haben bestimmte Einsatzbereiche und können nicht in jeder Situation angewendet werden. So ist in manchen Fällen der Einsatz einer Implantatkrone oder eines abnehmbaren Zahnersatzes (Zahnprothese) die bessere Lösung.